Das Schwangerenscreening nutzt anamnestische Daten der Schwangeren, sonographische Parameter und biochemische Marker aus dem mütterlichen Blut für die Berechnung eines individuellen Risikos für die Geburt eines Kindes mit einer Chromosomenanomalie (Trisomie 21/ 18/ 13).
Das Schwangerenscreening wird in der Regel im ersten Drittel der Schwangerschaft zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche (SSW) in Form eines sog. Ersttrimesterscreenings durchgeführt.
Neben dem Schwangerenscreening auf Chromosomenstörungen kann zwischen der 11. und 14. SSW durch ein sog. Präeklampsiescreening die Berechnung eines individuellen Risikos für die Entwicklung einer Bluthochdruckerkrankung in der Schwangerschaft durchgeführt werden.
Die Befundmitteilung erfolgt 24 – 48 Stunden nach Probeneingang.